Gläubiger ID als zentraler Bestandteil des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Im Massenzahlungsverkehr wurde der nationale Datenträgeraustausch (DTA) zum 1. Februar 2016 seitens der Deutschen Bundesbank eingestellt.

Betroffen von der Einstellung des DTA ist somit auch der gesamte Kartenzahlungsverkehr, der über die vergangenen 30 Jahre hinweg das Clearing von Transaktionen über DTA abgewickelt hat. Infolgedessen befinden sich die betroffenen Marktteilnehmer aktuell in einer weiteren technischen Migration: Von DTA auf SEPA-Formate. Ein zentraler Bestandteil ist die Gläubiger-Identifikationsnummer.

Jedes Terminal, das ec cash-Zahlungen und SEPA-ELV akzeptiert bzw. akzeptieren könnte ist von der Umstellung betroffen.

Für die Beantragung der Gläubiger ID nutzen Sie bitte folgenden Link:
www.glaeubiger-id.bundesbank.de

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